(Bern)(PPS) Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat Empfehlungen für den öffentlichen Verkehr der Schweiz erlassen. Diese gelten voraussichtlich bis zum 26. April 2020. Nebst Empfehlungen an die öV-Nutzer hat das BAG auch Empfehlungen an die öV-Unternehmen abgegeben. Der Bundesrat hat die SBB AG für den gesamten Schienenverkehr und die PostAuto AG für den öffentlichen Verkehr auf der Strasse und bei Trams damit beauftragt, entsprechende Anordnungen zu treffen und diese in Absprache mit dem Bundesamt für Verkehr umzusetzen. Das Grundangebot im öV soll aufrechterhalten werden. Der touristische Verkehr, Extrafahrten und Gruppenreisen werden abgesagt. Den Fahrgästen wird vom BAG empfohlen, möglichst nicht in den Stosszeiten zu fahren, damit die Auslastung gleichmässig tief bleibt.
Gemäss Anordnung des Bundesamts für Gesundheit muss der öffentliche Verkehr auch während einer Epidemie oder Pandemie aufrecht erhalten bleiben, da Angebotsreduktionen im öffentlichen Verkehr gravierende Konsequenzen in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsbereichen hätten. Es ist daher von grosser Bedeutung, dass ein Grundangebot an öffentlichem Verkehr aufrechterhalten wird.
SBB und PostAuto sind Systemführerinnen
Die SBB ist gemäss der bestimmenden Verordnung (VKOVE) die beauftragte Organisation für die Systemführung im Schienenverkehr, PostAuto AG jene für den regionalen öffentlichen Personenverkehr auf der Strasse und für Trams. Für Seilbahnen und Schiffe mit Grunderschliessungsauftrag sind die Vorgaben der Systemführer sinngemäss zu übernehmen. Die Systemführer SBB (Schiene) und Postauto (Strasse) sorgen in Absprache mit dem BAV für die Umsetzung der Empfehlungen des BAG an die Unternehmen im öffentlichen Verkehr und ordnen jeweils für ihre Systemführerschaft weitere Massnahmen schweizweit einheitlich an. Die einzelnen Verkehrsunternehmen sind für die verbindliche Umsetzung verantwortlich.
Umsetzung und Konkretisierung der aktuellen Anordnungen des BAG auf der Schiene und Strasse
SBB und PostAuto setzen verschiedene Massnahmen in den Bereichen Angebot, Schutz der Kunden und Mitarbeitenden sowie Kundeninformation und Kulanz um.
Angebot:
- Der reguläre öffentliche Verkehr (konzessionierter Fern- und Regionalverkehr) verkehrt weiterhin gemäss Fahrplan.
- Der Verkehr auf rein touristischen Linien ohne Erschliessungsfunktion, Extrafahrten und historische Fahrten werden eingestellt.
- Sämtliche Gruppenreisen werden abgesagt.
- Das internationale Angebot Richtung Italien wurde bereits eingeschränkt. Es ist mit weiteren Einschränkungen im gesamten internationalen Personenfernverkehr zu rechnen.
- Die für die Grenzkontrolle zuständige Behörde verweigert allen Personen aus Risikoländern oder aus einer Risikoregion bei Nichterfüllen von definierten Voraussetzungen die Einreise in die Schweiz. Die entsprechenden Grenzkontrollen erfolgen durch die zuständigen Behörden und nicht durch Personal der Verkehrsbetriebe.
- Der Güterverkehr wird so weit wie möglich im bisherigen Umfang aufrechterhalten. Es gibt aus Sicht des BAG keinen Grund, diesen einzuschränken. Massnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden im Güterverkehr wurden umgesetzt.
Schutz der Kunden und Mitarbeitenden:
- Wo möglich, werden bei den Zügen und Bussen an den Bahnhöfen respektive Haltestellen alle Türen geöffnet, damit die Türöffner nicht von Hand gedrückt werden müssen.
- Alle Züge der SBB werden weiterhin mehrmals täglich gereinigt, insbesondere Oberflächen im Bereich Einstieg, Fahrgastraum und WC. In der Nacht werden die Züge zudem wie bisher gründlich gereinigt.
Massnahmen zum Schutz des Personals in Transportmitteln werden bestmöglich umgesetzt:
- Im Fernverkehr werden die Züge weiterhin begleitet. Per sofort werden Billettkontrollen stark reduziert. Die Billettpflicht gilt weiterhin.
- Im Regionalverkehr werden Stichkontrollen bis auf weiteres ausgesetzt, auch hier gilt weiterhin die Billettpflicht.
- Die Frequenzerfassung im Regional- und Fernverkehr wird ausgesetzt.
- Auf Catering-Services in den Zügen wird ab Samstag, 14. März 2020 vollständig verzichtet (Speisewagen und Service am Platz).
- Bei tiefem Kundenaufkommen können Reisezentren und Verkaufsstellen geschlossen und/oder Öffnungszeiten angepasst werden. Die Information erfolgt direkt an den betroffenen Standorten.
- In Bussen bleibt die vorderste Türe beim Fahrpersonal geschlossen und der Arbeitsbereich des Fahrpersonals abgesperrt. Der Ticketverkauf in Bussen wird eingestellt.
Kundeninformation und Kulanz
- Der Onlinefahrplan auf sbb.ch wird laufend aktualisiert. Die SBB und PostAuto empfehlen, vor jeder Reise den Fahrplan auf sbb.ch und in der SBB mobile App zu konsultieren.
- Die Kundinnen und Kunden werden auf den üblichen Informationskanälen in den Bahnhöfen, Zügen, Bussen und Haltestellen (Bildschirme, Abfahrtsanzeiger und Durchsagen) über neue Empfehlungen und Massnahmen im öffentlichen Verkehr informiert.
- Die SBB und PostAuto sind weiterhin kulant, die Kosten für abgesagte bzw. nichtangetretene Reisen bis zum 26. April 2020 werden vollständig erstattet.
- Diee Fahrausweise sollen nach Möglichkeit nicht am Schalter, sondern online, über SBB Mobile, am Automaten, per Telefon oder über EasyRide beziehungsweise andere Ticketing Apps bezogen werden.
Weitergehende Informationen:
Aktuelle Informationen der SBB: news.sbb.ch/artikel/95750/coronavirus-extrazuege-fuer-grossveranstaltungen-fallen-aus
bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html
bav.admin.ch/bav/de/home/themen-a-z/coronavirus.html
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