
(Zürich)(PPS) Der Nationalrat stimmt einem neuen Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung deutlich zu. Mit den Bürgschaften ermöglicht der Bund gemeinnützigen Wohnbauträgern günstige Finanzierungen. Der Verband Wohnbaugenossenschaften Schweiz begrüsst, dass der Nationalrat das bewährte Förderinstrument weiterführen will und damit dem Anliegen der Bevölkerung nach mehr gemeinnützigem Wohnungsbau Rechnung trägt.
Heute stimmten die Mitglieder des Nationalrats mit 138 zu 52 Stimmen einem neuen Rahmenkredit für Bürgschaften in der Wohnraumförderung zu. «Das ist ein erfreulicher Entscheid», sagt Eva Herzog, Präsidentin von Wohnbaugenossenschaften Schweiz, «denn die Bundesbürgschaften sind ein unverzichtbares Finanzierungsinstrument für den gemeinnützigen Wohnungsbau». Die Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus entspricht nicht nur einem Verfassungsauftrag (Art. 108 BV), sondern auch einem dringenden Anliegen der Bevölkerung. Gemäss der Abstimmungsanalyse zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» befürworten drei Viertel der Bevölkerung Massnahmen für mehr gemeinnützigen Wohnungsbau.
Wichtiges Instrument für günstige Finanzierungen
Der vom Bundesrat beantragte Kredit von 1,7 Mia. Franken dient vor allem der Verbürgung von Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger (EGW). Dank der Bundesbürgschaft erzielt die EGW attraktive Konditionen für ihre Anleihen am Kapitalmarkt. Daraus vergibt sie langfristige Hypothekarkredite mit festem und tiefem Zinssatz an gemeinnützige Bauträger. Auf diese Weise werden aktuell rund 35’000 Wohnungen in der ganzen Schweiz günstig finanziert – ohne dass es den Bund etwas kostet. Denn seit dem Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes im Jahr 2003 musste noch nie eine Bürgschaft eingelöst werden.
Der aktuelle Rahmenkredit wird Mitte 2021 ausgeschöpft sein. Ein neuer Rahmenkredit für die Jahre 2021 bis 2027 ist zwingend nötig, damit die EGW gemeinnützigen Bauträgern weiterhin günstige Finanzierungen ermöglichen kann. «Falls die Nachfrage stark zunehmen und der neue Rahmenkredit früher als geplant zur Neige gehen sollte, müsste der Bundesrat früher einen weiteren Rahmenkredit beantragen», betont Eva Herzog. Der neue Rahmenkredit muss auch noch vom Ständerat abgesegnet werden. Die kleine Kammer wird voraussichtlich in der Frühjahrssession darüber abstimmen.