SGB: Rahmenabkommen: nur mit Gewährleistung des Lohnschutzes

von redaktion

Bilaterale Verträge müssen den Arbeitnehmenden nützen

Eigenständigen Lohnschutz im Rahmenabkommen durchsetzen

(Bern)(PPS) Nach dem heutigen Treffen von Bundespräsident Parmelin und Kommissionspräsidentin von der Leyen bleibt die Frage des Lohnschutzes im Rahmenabkommen ungelöst. Die Position des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB ist und bleibt, dass der Bundesrat den eigenständigen Lohnschutz im Rahmenabkommen durchsetzen muss.

Dank den Flankierenden Massnahmen konnte die Schweiz verhindern, dass die Löhne durch die Personenfreizügigkeit und den einfachen Marktzugang für ausländische Firmen in der Fläche unter Druck gekommen sind. Ohne die Flankierenden Massnahmen in der heutigen Form droht hingegen ein massiver Druck auf die Löhne und Arbeitsbedingungen in unserem Land. Und zwar nicht nur auf die Löhne der Schweizerinnen und Schweizer sondern auch auf diejenigen der Arbeitnehmenden aus der EU, die in der Schweiz tätig sind. Auch das Freizügigkeitsabkommen verlangt von der Schweiz, dass die Löhne der EU-Staatsangehörigen absichern muss.

Doch gewissen Vertretern von EU-Mitgliedstaaten geht es offenbar nur um den Marktzugang für die Firmen – auf Kosten der Arbeitnehmenden. Die Äusserungen des deutschen Botschafters in der Schweiz vom März 2021 jedenfalls waren erschreckend klar: «Die Flankierenden sind für Unternehmer aus Deutschland, Frankreich, Italien oder Österreich ein Ärgernis» (NZZ vom 22. März 2021). Er verstieg sich sogar zur falschen Behauptung, dass die FlaM «vertragswidrig» seien.

Die Schweiz hat die höchsten Löhne in Europa. Gleichzeitig gibt es kein anderes Land in Europa, wo so viele Firmen aus dem Ausland ihre Dienstleistungen erbringen wie die Schweiz. Der Marktzugang ist gewährleistet. Das liegt einerseits daran, dass die Schweiz für ausländische Dienstleistungserbringer wirtschaftlich sehr attraktiv ist, andererseits gibt es kaum sprachliche Zugangshindernisse. Firmen aus Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien können in ihrer Muttersprache offerieren und mit den Schweizer Kunden kommunizieren.

Die Bilateralen Verträge müssen den Arbeitnehmenden nützen – in der Schweiz sowie in ganz Europa. Dazu braucht es einen wirksamen Lohnschutz und einen garantierten Service Public. Der SGB wird sich weiterhin zusammen mit seinen europäischen Schwesterorganisationen dafür einsetzen, dass sich der Schutz der Löhne in ganz Europa verbessert. Und dass der Service Public nicht einer Marktlogik geopfert wird.  

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