(Ennetbürgen)(PPS) Schweizer Spitäler und Kliniken stellen dem Bundesrat Rechnung für die auf Anordnung zur Verfügung gestellten Vorhalteleistungen während der ersten Corona-Welle.
Während der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 ordnete der Bundesrat vom 17. März bis 26. April 2020 einen Spital-Lockdown an. In dieser Zeit war es den Spitälern nur noch erlaubt, dringende und lebensnotwendige Eingriffe und Behandlungen durchzuführen. Ziel dieser Anordnung war es, genügend Spitalkapazitäten für die Behandlung von an COVID erkrankter Patientinnen und Patienten vorzuhalten. Die Spitäler und Kliniken haben sich an diese Anordnung gehalten.
Der Spital-Lockdown und die von den Spitälern und Kliniken «auftragsgemäss» zur Verfügung gestellten Vorhalteleistungen führten dazu, dass die Spitäler in vielen Fachbereichen grösstenteils stark unterbelegt waren und teilweise für das Personal sogar Kurzarbeit einführen mussten. Der Bundesrat hat es bis anhin als nicht notwendig empfunden, die Spitäler und Kliniken für die von ihm bestellten Vorhalteleistungen zu entschädigen. Viele Spitäler und Kliniken sind durch dieses Verhalten in finanzielle Bedrängnis gekommen und mussten wichtige Zukunftsprojekte für die zukünftige Aufrechterhaltung einer qualitativ guten medizinischen Versorgung der Bevölkerung sistieren.
Die Spitäler und Kliniken sind der Meinung, dass der Bundesrat, auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation, für seine bestellten und von den Spitälern und Kliniken gelieferten Leistungen aufkommen muss. Die Spitäler und Kliniken werden deshalb in den nächsten Wochen dem Bundesrat entsprechende Rechnungen zustellen und erwarten deren Bezahlung.
Niemand kann, auch in besonderen Situationen, Leistungen bestellen und diese anschliessend nicht bezahlen. Das Verhalten des Bundesrats gegenüber den Spitälern und Kliniken stösst auf grosses Unverständnis. Dies nicht nur bei den Leistungserbringern, sondern auch bei den Kantonen. So sind zu diesem Thema bereits Standesinitiativen eingereicht worden.
In der zweiten, weitaus stärkeren COVID-Welle wurde sehr deutlich, dass die Spitäler und Kliniken auch ohne eingreifende Anordnungen des Bundesrates ihrer Verantwortung zur Versorgung der Bevölkerung nachgekommen sind. Dies jedoch mit dem grossen Unterschied, dass nebst den COVID-Patienten, auch die Versorgung der weiteren Patientinnen und Patienten sichergestellt wurde.
Die Spitäler und Kliniken erwarten vom Bund ein deutliches Zeichen und ein verantwortungsvolles Handeln, um so die zukünftige qualitativ gute Versorgung der Bevölkerung zu stabilisieren. Es versteht sich, dass bei Bezahlung, dem Kanton die teilweise vorvergütete Vorhalteleistung für die Lockdown-Phase zurückerstattet wird.