Nichteintreten auf 10%-Initiative und Gegenvorschlag
(Bern)(PPS) Die Haushalte werden durch den Prämienschock stark belastet. Für eine NormalverdienerInnen-Familie mit 2 Kindern liegen die Prämien erstmals über 1’000 Franken pro Monat. Indem der Ständerat nicht auf die Behandlung der Prämienentlastungsinitiative beziehungsweise des Gegenvorschlags eintritt, verkennt er die akute Prämienbelastung der Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen.
Nächstes Jahr kommt es bekanntlich zu einem starken Anstieg der Prämien um durchschnittlich 6.6 Prozent, zusätzlich zu allen anderen Verteuerungen des täglichen Lebens (Strom, Nebenkosten, Lebensmittel, Mieten etc.). Diese steigenden Ausgaben kommen zu einer schon seit Jahren für viele Haushalte kaum mehr tragbaren Prämienlast hinzu. Die Prämienbelastung liegt für eine NormalverdienerInnen-Familie mit 2 Kindern bei knapp 14 Prozent des Nettoeinkommens. Diese Familie zahlt 2023 erstmals über 1’000 Franken Prämie pro Monat.
Während sich die anderen Träger in den letzten Jahren zunehmend aus der Finanzierung der Grundversicherung zurückgezogen haben – insbesondere die Kantone mit ihren Kürzungen bei den Prämienverbilligungen – sahen sich die Privathaushalte mit immer höheren Prämienrechnungen konfrontiert. Diese Entwicklung wird sich gemäss Analysen des SGB in den meisten Kantonen leider auch nächstes Jahr fortschreiben.
Vor diesem alarmierenden Hintergrund hat der Ständerat nun soeben beschlossen, noch nicht einmal über eine Revision des Prämienverbilligungssystems zu diskutieren. Das ist in etwa, wie wenn die Feuerwehr bei einem Grossbrand bewusst auf ein Ausrücken verzichtet: Unverständlich und skandalös!
Die Argumentation der ständerätlichen Mehrheit, dass der Bundesrat mit seinem Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative die Kantone ungerechtfertigterweise zu einer Erhöhung der Prämienverbilligungen verpflichten würde, ist absurd. Denn es sind die Kantone selbst, welche diese, ihnen gesetzlich zugeschriebene, Aufgabe seit Jahren vernachlässigen. Prämienverbilligungen sind keine Almosen, welche von den Kantonen nach Gutdünken gesenkt werden können, sondern sie sind gemäss Gesetz (KVG) integraler Bestandteil der Finanzierung der Grundversicherung.
Der Nationalrat hatte in der Sommersession die Zeichen der Zeit erkannt und sich für einen – weit über den bundesrätlichen Vorschlag hinausgehenden – substanziellen Gegenvorschlag zur Prämienentlastungsinitiative ausgesprochen. Er muss daran unbedingt festhalten.