PwC Steuervergleich 2023
- Das Einkommen einer Privatperson wird in Basel-Stadt fast doppelt so hoch besteuert wie in Zug
- Im Vergleich mit der EU, der OECD und den G20-Staaten ist die Schweiz weiterhin steuerlich attraktiv
- Der Kanton Zug besteuert Unternehmen mit einer effektiven Gesamtbelastung von 11,80 % am niedrigsten. Am anderen Ende der Skala stehen die Kantone Bern, Zürich und Tessin
- Besonders attraktiv für Gutverdienende sind u.a. die Kantone Zug, Appenzell Innerrhoden und Schwyz
- Bei den Grenzsteuersätzen liegen die Gemeinden Wollerau und Freienbach (SZ) mit 20,38 % an der Spitze
(Zürich)(PPS) Die Steuerbelastung ist ein wichtiges Kriterium bei der Standortwahl von Unternehmen und kann auch die Wohnsitzwahl von Privatpersonen beeinflussen. Mit dem Steuervergleich leuchtet PwC Schweiz jährlich die aktuelle Steuersituation der Kantone aus und unterzieht sie einem internationalen Vergleich. Der «PwC Steuervergleich 2023» zeigt klar: Zug ist für natürliche und juristische Personen höchst attraktiv. Und mehrere Schweizer Kantone können auch international ganz vorne mithalten.
Unternehmen profitieren von der steuergünstigen Zentralschweiz
Die Kantonshauptorte von Bern (21,04 %), Zürich (19,65 %) und Tessin (19,16 %) besteuern Unternehmen am höchsten. Deutlich attraktiver ist die Besteuerung in der Zentralschweiz. Die drei steuergünstigsten Kantonshauptorte für juristische Personen liegen in Zug (11,80 %), Nidwalden (11,97 %) und Luzern (12,15 %). Je nach Gemeinde variieren die Steuerfüsse und damit die Gesamtsteuerbelastung nochmals erheblich. Dieter Wirth, Partner und Leiter Steuer- und Rechtsberatung bei PwC Schweiz erklärt dazu: «Der Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und Gemeinden ist als steuerpolitischer Imperativ der Schweiz ein wichtiges Instrument zur Kostendisziplin in der Politik.»
Die durchschnittliche effektive Gewinnsteuerbelastung aller Kantone ist im Vorjahresvergleich lediglich geringfügig gesunken (von 14,69% auf 14,60% unter Berücksichtigung der jeweiligen Maximalsätze und der Kantonshauptorte). Seit der Umsetzung der STAF können die Unternehmen zudem Abzüge von F&E-Kosten, Patentboxabzüge und Abzüge auf dem Netto-Eigenkapital (nur im Kanton Zürich) geltend machen.
International in Topform
Verglichen mit Ländern der EU sind ebenfalls Niedrigsteuerkantone in den Toprängen zu finden. So belegt der Kanton Zug in dieser Betrachtung Rang 3, hinter Ungarn (9,00%) und Bulgarien (10,00 %). Die Hochsteuerkantone mit einer fast doppelt so hohen Steuerbelastung liegen im EU-Vergleich im Bereich des oberen Mittelfelds – dazu gehören beispielsweise Zürich mit 19.65% und Bern mit 21,04 %. Ein ähnliches Bild zeigt sich beim Steuervergleich mit der OECD/G20. Hier liegt der Hochsteuerkanton Bern im oberen Mittelfeld auf Platz 15.
Enorme Unterschiede bei den Einkommen
Die Einkommenssteuersätze variieren von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde stark. Das Jahreseinkommen von 100’000 CHF einer ledigen Person besteuert Zug mit 11,92 % am niedrigsten aller Kantonshauptorte. In Neuenburg ist die Steuerlast mit 23,87% am grössten und doppelt so hoch wie in Zug. Der höchste Steuersatz im Kanton Schwyz beträgt für dieses Beispiel 14,44% in der Gemeinde Illgau, gegenüber 9,42 % in den Gemeinden Wollerau und Freienbach. Auf ein Jahreseinkommen von 250’000 CHF erhebt die Stadt Zug 18,69 % Steuern (inklusive direkte Bundessteuer), die Stadt Lausanne hingegen 35,32 %.
Gemeinden für Gutverdienende
Die Gemeinde Zug steht mit einem Grenzsteuersatz von 22,22 % auch auf dieser Rangliste der Kantonshauptorte an der Spitze. In den Gemeinden Wollerau und Freienbach im Kanton Schwyz liegt der marginale Steuersatz mit 20,38 % sogar noch unter demjenigen der Stadt Zug. Das Schlusslicht im Ranking der Kantonshauptorte bildet die Stadt Genf mit einem Grenzsteuersatz von 45,00 %.
Zum interaktiven Rechner: https://www.pwc.ch/de/dienstleistungen/steuerberatung/tax-calculator.html