Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hat Eckwerte für die Notfusion der Credit Suisse mit der UBS definiert.

von redaktion

Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hat Eckwerte für die Notfusion der Credit Suisse mit der UBS definiert.

Kategorie: Finanzen, Politik | Eingetragen am 31. Mai 2023 um 17:08 Uhr

Die PUK wird beauftragt die Geschäftsführung der letzten Jahre des Bundesrates, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS zu untersuchen. Die PUK soll 14 Mitglieder umfassen.

Parlamentsgebäude: Drei Eidgenossen Parlamentsgebäude: Drei Eidgenossen

Das Büro des Nationalrats (Büro-N) hat heute den Bundesbeschluss über die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Untersuchung der Geschäftsführung der Behörden im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS verabschiedet. Folgende Eckwerte wurden dabei festgelegt:

Zusammensetzung der PUK
Die Kommission besteht aus je sieben Mitgliedern des Nationalrats und des Ständerates.

Auftrag der PUK
Gegenstand der parlamentarischen Untersuchung bildet die Geschäftsführung der letzten Jahre des Bundesrates, der Bundesverwaltung und anderer Träger von Aufgaben des Bundes im Zusammenhang mit der Notfusion der Credit Suisse mit der UBS, soweit diese der parlamentarischen Oberaufsicht unterliegen.

Zu untersuchen ist die Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit der Tätigkeit der genannten Behörden und Organe, sowie deren Zusammenwirken untereinander und mit Dritten.

Die Kommission erstattet den beiden Räten Bericht über ihre Untersuchung sowie über allfällige Verantwortlichkeiten und institutionelle Mängel.

Sie unterbreitet die nötigen Vorschläge für Massnahmen zur Behebung der Mängel.

Finanzielle Mittel
Für die Erfüllung der Aufgaben der PUK wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 5 Millionen Franken vorgesehen.

Weiteres Vorgehen
Der Bundesbeschluss wird im Nationalrat, nach der Stellungnahme des Bundesrates, am Mittwoch 7. Juni 2023 beraten. Anschliessend wird er ebenfalls in der zweiten Woche der Sommersession dem Ständerat unterbreitet, damit in der dritten Sessionswoche eine allfällige Differenzbereinigung erfolgen kann.

Quelle:
Das Schweizer Parlament
www.parlament.ch

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