Guy Parmelin sistiert Mediation zur Verbesserung des Kündigungsschutzes
(Bern)(PPS) Die heute von Bundesrat Guy Parmelin angekündigte Sistierung der Mediation zur Verbesserung des Kündigungsschutzes ist inakzeptabel. Über einen Zeitraum von drei Jahren hat der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) gemeinsam mit den Sozialpartnern an einer Lösung zur Behebung des unzureichenden Kündigungsschutzes gearbeitet, um die Schweiz von der Schwarzen Liste der ILO streichen zu können. Aus diesem Grund fordert der SGB die unverzügliche Wiederaufnahme der Mediation.
Das Schweizer Kündigungsrecht entspricht nicht den völkerrechtlichen Standards. Arbeitnehmende, die sich für die Rechte und Interessen ihrer Arbeitskolleginnen und -kollegen einsetzen, sind nicht vor willkürlichen Kündigungen geschützt. Dies wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation der UNO (ILO) mehrfach kritisiert. Ein Fall von kündigungsbedingter Benachteiligung von Gewerkschaftsmitgliedern ist sogar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hängig.
Deshalb hat der Bundesrat im Jahr 2019 die Mediation unter der Leitung von Mediator Franz Steinegger eröffnet, damit die Schweiz von der Schwarzen Liste der ILO gestrichen werden kann. Ursprünglich sollte die Mediation Ende Januar 2024 regulär abgeschlossen werden. Kurz vor Abschluss haben sich jedoch die Arbeitgeber aus der Mediation zurückgezogen.
Der SGB ist enttäuscht darüber, dass Bundesrat Parmelin dies nun zum Anlass genommen hat, die Mediation leichtfertig zu sistieren. Die Gewerkschaften werden sich auf allen Ebenen engagieren, insbesondere beim EGMR, und falls erforderlich die durch den letzten SGB-Kongress beschlossene Volksinitiative zur Verbesserung des Kündigungsschutzes in der Schweiz an die Hand nehmen.
Der SGB hat wiederholt konkrete Lösungsvorschläge im Arbeitsrecht vorgelegt, zuletzt bezüglich der Arbeitszeitregelungen in Dienstleistungssektoren wie Treuhand, Steuerberatung und bei ICT-Mitarbeitern. Umso inakzeptabler ist es, dass die Arbeitgeber die Gespräche verweigern. Der SGB fordert daher die sofortige Wiederaufnahme der Mediation.