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Ad hoc-Mitteilung gem. Art. 53 KR – ZÜBLIN IMMOBILIEN HOLDING AG
Anlässlich der 36. ordentlichen Generalversammlung vom 26. Juni 2025 waren 2’948’836 Aktienstimmen vertreten (88.9% des Aktienkapitals). Die Generalversammlung stützte die Mehrheit der Anträge des Verwaltungsrats:
Der Geschäftsbericht 2024/25 und der Vergütungsbericht 2024/25 wurden genehmigt und die Berichte der Revisionsstelle zur Kenntnis genommen.
Die ersatzlose Streichung von Art. 23 der Statuen, betreffend Kapital- und Gewinnreserven wurde angenommen.
Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Anträge um eine steuerfreie Ausschüttung von CHF 1.00 pro Namenaktie bzw. von CHF 1.30 pro Namenaktie aus gesetzlicher Kapitaleinlagereserve wurden abgelehnt.
Den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung wurde Entlastung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024/25 erteilt.
In den Verwaltungsrat gewählt wurden: Dr. Markus Wesnitzer (bisher), Nicolas Gross (bisher), Yves Rossier (bisher), David C. Schärli (bisher). Nicht in den Verwaltungsrat gewählt wurden: Marc Zollinger (neu), Alexandra Karachurina (neu) und Dr. Jürg Wyser (neu).
Zum Präsidenten des Verwaltungsrates wurde Dr. Markus Wesnitzer gewählt.
Ins NCC gewählt wurden Dr. Markus Wesnitzer (bisher), Nicolas Gross (bisher) und Yves Rossier (bisher).
Als unabhängige Stimmrechtsvertreterin wurde die Adtrexa AG gewählt.
Als Revisionsstelle wurde die SWA Swiss Auditors AG gewählt.
Die maximale Vergütung des Verwaltungsrats bis zur nächsten GV wurde genehmigt.
Die maximale Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2026/27 wurde genehmigt.
Die Amtsdauer aller gewählten Vertreter beträgt ein Jahr und endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung 2026.
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Quelle:
ZÜBLIN IMMOBILIEN HOLDING AG
zueblin.ch
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