Züblin Immobilien Holding AG – Beschlüsse der Generalversammlung

von redaktion

Ad hoc-Mitteilung gem. Art. 53 KR – ZÜBLIN IMMOBILIEN HOLDING AG

Anlässlich der 36. ordentlichen Generalversammlung vom 26. Juni 2025 waren 2’948’836 Aktienstimmen vertreten (88.9% des Aktienkapitals). Die Generalversammlung stützte die Mehrheit der Anträge des Verwaltungsrats:

  • Der Geschäftsbericht 2024/25 und der Vergütungsbericht 2024/25 wurden genehmigt und die Berichte der Revisionsstelle zur Kenntnis genommen.
  • Die ersatzlose Streichung von Art. 23 der Statuen, betreffend Kapital- und Gewinnreserven wurde angenommen.
  • Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
  • Die Anträge um eine steuerfreie Ausschüttung von CHF 1.00 pro Namenaktie bzw. von CHF 1.30 pro Namenaktie aus gesetzlicher Kapitaleinlagereserve wurden abgelehnt.
  • Den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung wurde Entlastung für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2024/25 erteilt.
  • In den Verwaltungsrat gewählt wurden: Dr. Markus Wesnitzer (bisher), Nicolas Gross (bisher), Yves Rossier (bisher), David C. Schärli (bisher). Nicht in den Verwaltungsrat gewählt wurden: Marc Zollinger (neu), Alexandra Karachurina (neu) und Dr. Jürg Wyser (neu).
  • Zum Präsidenten des Verwaltungsrates wurde Dr. Markus Wesnitzer gewählt.
  • Ins NCC gewählt wurden Dr. Markus Wesnitzer (bisher), Nicolas Gross (bisher) und Yves Rossier (bisher).
  • Als unabhängige Stimmrechtsvertreterin wurde die Adtrexa AG gewählt.
  • Als Revisionsstelle wurde die SWA Swiss Auditors AG gewählt.
  • Die maximale Vergütung des Verwaltungsrats bis zur nächsten GV wurde genehmigt.
  • Die maximale Vergütung der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 2026/27 wurde genehmigt.

Die Amtsdauer aller gewählten Vertreter beträgt ein Jahr und endet an der nächsten ordentlichen Generalversammlung 2026.

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Quelle:
ZÜBLIN IMMOBILIEN HOLDING AG
zueblin.ch

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